Psychotherapie
Therapieangebot
In meiner psychotherapeutischen Praxis biete ich kognitive Verhaltenstherapie für Erwachsene an. Die kognitive Verhaltenstherapie setzt unmittelbar an Ihrem Erleben, also Denken, Handeln und Fühlen im Hier und Jetzt an mit dem Ziel, Ihnen Methoden zur Bewältigung Ihrer Probleme an die Hand zu geben.
Die Grundidee der Verhaltenstherapie ist, dass jede Person aufgrund biografischer Erfahrungen im Laufe des eigenen Lebens gewisse Verhaltensweisen erlernt, die der Bewältigung verschiedener (schwieriger) Lebenssituationen dienlich sind. Genau diese Verhaltensweisen können im späteren Verlauf aber unter Umständen nicht mehr situationsangemessen sein und dadurch Probleme und psychischen Leidensdruck verursachen.
Ziel der kognitiven Verhaltenstherapie ist es daher herauszufinden, wodurch Ihre heutigen Probleme begünstigt und aufrechterhalten werden und genau an dieser Stelle Veränderungen zu erzielen und somit langfristig neue, hilfreiche Erlebens- und Verhaltensmuster zu etablieren.
In den letzten Jahren wurde die kognitive Verhaltenstherapie um Verfahren der sog. "Dritte Welle" erweitert. Die Verfahren der dritten Welle ergänzen kognitive Ansätze um erlebnisbasierte Methoden, um Veränderungen auf einer noch tieferen emotionalen Ebene zu erreichen. In meine therapeutische Arbeit integriere ich folgende Elemente der Dritten Welle: Schematherapie, Akzeptanz- und Commitment-Therapie (ACT) sowie megakognitive Techniken.
Behandlungsspektrum
- Zwangserkrankungen
- soziale Ängste
- Panikstörung und weitere Angststörungen
- AD(H)S
- Depressive Störungen
- Burnout
- Essstörungen
- somatoforme Störungen
Ablauf
1) erste Kontaktaufnahme
Um eine Psychotherapie bei mir zu beginnen, schicken Sie mir bitte eine schriftliche Anfrage per E-Mail – gerne mit Angaben zu Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit, ihrem Versicherungsverhältnis sowie Ihrem Anliegen.
2) Erstgespräch
Im Anschluss erhalten Sie einen Termin zum Erstgespräch bei mir. Dieses dient der ersten diagnostischen Einschätzung sowie der gemeinsamen Besprechung Ihrer Wünsche, Erwartungen und Ziele. Außerdem planen wir hier das weitere Vorgehen und klären, welche Therapieform für Sie geeignet ist.
3) probatorische Sitzungen & somatische Abklärung
Nach dem Erstgespräch erfolgen -in Abhängigkeit von Ihrem Versicherungsverhältnis- 3-4 probatorische Sitzungen. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der Anamneseerhebung sowie der diagnostischen Klärung.
Zeitgleich zur Probatorik sollte eine somatische Abklärung erfolgen. Für die Aufnahme einer Psychotherapie ist eine ärztliche Untersuchung obligatorisch. Sie ist wichtig, um sicherzustellen, dass keine medizinische Ursache für Ihre Beschwerden oder eine Kontraindikation vorliegt.
4) Beantragung der Psychotherapie
Bei gegebener Passung wird im Anschluss die eigentliche Psychotherapie beantragt. Die Therapie findet in der Regel wöchentlich statt (Sitzungen à 50 Minuten), wobei je nach Bedarf auch längere Sitzungen und größere Abstände möglich sind. Die Sitzungen können in Präsenz oder online stattfinden.
Kosten
Gesetzliche Versicherung
Als Privatpraxis kann ich nicht direkt mit einer Gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Eine Kostenübernahme ist nur im sogenannten Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V möglich. Krankenkassen sind demnach bei vorliegender Notwendigkeit dazu verpflichtet, die Kosten für die Inanspruchnahme einer außervertraglichen Psychotherapie zu bezahlen, wenn zeitnah kein Therapieplatz in einer psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung verfügbar ist. Hierfür ist es wichtig, das „Systemversagen“ nachzuweisen. Ich stelle Ihnen gerne ein Dokument zu Hilfestellung zur Verfügung. Hier finden sie weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren.
Private Versicherung/Beihilfe
In der Regel erstattet Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, welcher Leistungsumfang in Ihrem Vertrag enthalten ist und welche Voraussetzungen für die Erstattung erfüllt werden müssen. Nötige Unterlagen bringen Sie bitte zur ersten Sitzung mit.
Heilfürsorge
Angehörige der Bundespolizei und Bundeswehr bekommen die Kosten für eine Psychotherapie von der Heilfürsorge erstattet. Sie benötigen eine Überweisung vom polizeiärztlichen Dienst bzw. Truppenarzt. Bundeswehrangehörige bringen zum ersten Termin bitte die „Kostenübernahmeerklärung“ mit.
Selbstzahlung
Sie haben die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen. Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, entfällt die Beantragung bei der Krankenkasse. Kostengrundlage ist auch hier die Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Das Honorar beträgt 135,52€ pro Sitzung (GOP Faktor 3,1)
Absage und Ausfallhonorar
Da ich die mit Ihnen vereinbarten Termine fest reserviere ("Bestellpraxis"), ist im Falle Ihrer Verhinderung eine rechtzeitige schriftliche oder telefonische Absage, d.h. mindestens 48 Stunden vorher (Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag bewertet wird), unbedingt erforderlich. Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine (zwei Werktage, 48h im Voraus) berechne ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 €. Diese Regelung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Sinne eines Vergütungsanspruchs für die Bereitstellung von Leistungen und ist somit mit den Berufskammern und der Kassenärztlichen Vereinigung abgestimmt.
Praxis
Psychotherapeutische Praxis
Weidestr. 120B
22083 Hamburg